Deswegen, geliebte Brüder im Herrn, nehmen wir, indem wir mit Euren berechtigten Forderungen in freundlicher Zuneigung ein- verstanden sind, Euch als Personen und das Kloster zu Dünamünde in Livland, in dem Ihr Euch dem Gottesdienst widmet, mit allen Gütern, die es gegenwärtig ehrlich besitzt oder in Zukunft auf gerechte Weisen mit dem Beistand des Herrn erlangen kann, unter den Schutz des Heiligen Petrus und unseren Schutz. In Sonderheit aber Eure Ländereien, Besitztümer, Einkünfte und anderen Güter zu Bentwisch, zu [...]ne, zu Wustrow und bei dem Waldverhau des Volkwin, so wie Ihr sie alle mit vollem Rechtsanspruch besitzt, bestätigen wir Euch und durch Euch selbigem Kloster mit apostolischer Autorität und sichern es durch den Schutz unseres Siegels. Überhaupt keinem Menschen soll es erlaubt sein, dieses Blatt unserer Erlaubnis anzutasten oder ihm freventlich zuwiderzuhandeln. Wer dies aber zu versuchen wa- gen sollte, der möge wissen, dass er sich den Zorn des allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus zuzieht. Gege- ben in Viterbo, an den [10.] Kalenden des Januar, im neunten Jahr unseres Pontifikats.
[aus dem Lateinischen von Wolfgang Eric Wagner]