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Kurabgabe

Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe (KAG), die Sie laut unserer "Satzung zur Erhebung der Kurabgabe" beim Vermieter entrichten. Dort erhalten Sie nach dem Ausfüllen des Meldescheins und Begleichung der Kurabgabe dann Ihre Gästekarte ausgehändigt, die Ihnen diverse Annehmlichkeiten und Vergünstigungen ermöglicht:

Selbstverständlich kostenlos können Sie den umfassenden Service der Kurverwaltung nutzen, sowie einen gepflegten Strand mit ausgezeichneter Qualität genießen. Darüber hinaus organisieren wir regelmäßig Kurkonzerte an der Seebrücke und am Hafen, Strand- und Hafenfeste sowie wechselnde Ausstellungen im Haus des Gastes und im Fischlandhaus, die Sie alle kostenlos besuchen und genießen können. Auch die Bibliotheksbenutzung ist für Gästekarten-Inhaber frei.

Ermäßigt ist für Sie die Nutzung des vielfältigen Veranstaltungsangebotes der Kurverwaltungen der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst und anderer Anbieter, die dies mit dem Logo des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst anzeigen.

Mit diesem kleinen Beitrag, den jeder Besucher mit der Kurabgabe leistet, werden touristische Einrichtungen geschaffen und unterhalten, die Ihren Aufenthalt in unserem Ostseebad verschönern. Der Strand, die Seebrücke, viele Kilometer Rad- und Wanderwege, zahlreiche Spielplätze, Sanitäreinrichtungen, Bänke zum Ausruhen, Fahrradständer, Papierkörbe und Blumenpflanzungen werden sorgfältig gepflegt und in Stand gesetzt. Für Ihre Sicherheit am Strand und beim Baden sorgen in den Sommermonaten Rettungsschwimmer der DLRG mit moderner Ausrüstung.

Die Kurabgabe beträgt pro Tag:
in der Reisezeit A (01.05. - 30.09.) 2,40 Euro (ermäßigt 1,20 Euro)
in der Reisezeit B (01.10. - 30.04.) 1,30 Euro (ermäßigt 0,60 Euro)
Für Hunde beträgt die Gebühr in jeder Reisezeit 1,00 Euro.

Ermäßigungen bekommen: Kinder von 6 bis 18 Jahren, Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Schwerbeschädigte sowie angeordnetes Begleitpersonal.
Kinder unter 6 Jahren sowie jede fünfte und weitere Personen einer Familie sind von der Kurabgabe befreit.

Grundlage dieser Gebührenregelung ist die Ortssatzung des Ostseebad Wustrow vom Jahre 2022. Änderungen vorbehalten.
https://www.sitzungsdienst-darss-fischland.de/ris/ti-darss-5/listen/Beleg_s50F6CA0F4FC7FD043AD5D74326DF32A1.pdf

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